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vorläufig vollstreckbar

См. также в других словарях:

  • Vorläufige Vollstreckbarkeit — bezeichnet die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Voraussetzungen unter denen ein Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt werden kann, ergeben sich aus den §§ 708 ff. ZPO. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Prozessaval — ist im Bankwesen ein Avalkredit, der sich aus dem Zivilprozessrecht ergibt und zur Abwendung oder Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt wird. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Folgen …   Deutsch Wikipedia

  • Tenor (Urteil) — Der Tenor (Betonung auf der ersten Silbe) ist in der Rechtsprechung der Kern jeder gerichtlichen Entscheidung (Beschluss oder Urteil), nämlich die Benennung der Rechtsfolge, die das Gericht anordnet. Weitere Bestandteile von gerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • vorläufige Vollstreckbarkeit — vorläufige Vollstreckbarkeit,   die Eignung nicht rechtskräftiger Urteile als Grundlage der Zwangsvollstreckung (§§ 704, 708 ff. ZPO). Sie wird vom Prozessgericht im Zivilurteil von Amts wegen angeordnet mit Ausnahme der Ehe und Kindschaftssachen …   Universal-Lexikon

  • Zivilklage — Dieser Artikel behandelt einen Zivilprozess im juristischen Sinn; für den gleichnamigen Film siehe Zivilprozess (Film). Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilprozeß — Dieser Artikel behandelt einen Zivilprozess im juristischen Sinn; für den gleichnamigen Film siehe Zivilprozess (Film). Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilsache — Dieser Artikel behandelt einen Zivilprozess im juristischen Sinn; für den gleichnamigen Film siehe Zivilprozess (Film). Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilsachen — Dieser Artikel behandelt einen Zivilprozess im juristischen Sinn; für den gleichnamigen Film siehe Zivilprozess (Film). Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter… …   Deutsch Wikipedia

  • Mahnverfahren — heißt nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 688–703) das auf solche Fälle berechnete Verfahren, in denen ein eigentlicher Streit unter den Parteien nicht besteht, der Gläubiger vielmehr das Gericht nur deshalb anrufen muß, weil der Schuldner… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen — liegt dann vor, wenn das Gericht ausspricht, daß ein an sich wegen mangelnder Rechtskraft nicht vollstreckbares Urteil (s. Vollstreckungsurteil) vorläufig vollstreckt werden darf. Nach der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 708) sind eine Reihe von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung — Zwạngs|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 Vollstreckung im Konkursverfahren; Sy 〈schweiz.〉 Schuldbetreibung * * * Zwạngs|voll|stre|ckung, die (Rechtsspr.): Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer Privatperson durchgesetzt werden. * *… …   Universal-Lexikon

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